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Satzung

 

§ 1

 

Der URANIA-Verein "Wilhelm Foerster" Potsdam e. V. (im weiteren URANIA Potsdam) mit Sitz in Potsdam verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er erhält seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister. Zweck des Vereins sind die Förderung und Popularisierung von Wissenschaft und Forschung und deren Nutzanwendung sowie die Weiterbildung für Erwachsene und Kinder. Die Pflege des humanistischen Erbes der Gründer der URANIA, insbesondere Wilhelm Foersters, ist dabei ein vornehmliches Anliegen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere mit:

 

  • Vorträgen, Vortragsreihen, Foren, Gesprächsrunden, Kursprogramme, Kolloquien und Exkursionen;
  • der publizistischen Tätigkeit in Zeitungen und Zeitschriften, der Herausgabe von Büchern, Broschüren und Zeitschriften sowie von wissenschaftlich-methodischen und audiovisuellen Mitteln;
  • speziellen disziplinären und interdisziplinären Aktivitäten in der Erwachsenenbildung u. a. Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungskurse.

 

Die URANIA Potsdam unterstützt die Entwicklung der Persönlichkeit des Menschen und trägt zu einer anregenden und unterhaltsamen Beschäftigung mit Wissenschaft, Technik, Ökologie, Politik, Recht, Kultur und Kunst bei; - fördert die Freiheit und die Öffentlichkeit der Wissenschaft, den Pluralismus und den Austausch wissenschaftlicher Meinungen; - verbreitet disziplinäre und interdisziplinäre Erkenntnis- und Problemsichten unter besonderer Beachtung der globalen Probleme der Menschheit; - erhöht und aktualisiert die Allgemein- und Spezialbildung, nimmt fachübergreifende Weiterbildungsinteressen wahr.

 

Der Verein realisiert Aufgaben im Zusammenhang mit dem Satzungszweck in den Vereinsräumen, in Klubs und in anderen Stätten der Kommunikation sowohl eigenständig, gemeinsam mit anderen Bildungsträgern als auch mit Partnern aus der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur.

 

§ 2

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

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§ 4

 

Es darf keine Person mit Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder mit unverhältnismäßig hohen Vergütungen begünstigt werden. Aufwendungen, die Mitglieder des Vereins, Mitglieder des Vorstands oder freie Mitarbeiter, die im Auftrag des Vereins tätig sind, zur Realisierung des Vereinszweckes haben, können erstattet werden. Festlegungen trifft die vom Vorstand zu beschließende Finanzrichtlinie für das Geschäftsjahr.

 

§ 5

 

Die URANIA Potsdam ist ein selbstständiger, von Parteien und Weltanschauungen unabhängiger Verein. Der Verein ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, wobei das Jahr der Gründung des Vereins mit dem Datum der Registrierung beginnt und am nächstfolgenden 31.12. endet.

 

§ 6

 

Die Tätigkeit des Vereins wird finanziert insbesondere durch:

    die Mitgliedsbeiträge und die Aufnahmegebühr lt. Beitragssatzung;
    Einnahmen aus den unter § 1 genannten Veranstaltungen;
    Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten;
    Förderbeiträge und Spenden.

 

§ 7

 

Das Vereinsgebiet umfasst die kreisfreie Stadt Potsdam und den Landkreis Potsdam-Mittelmark. Mitglied der URANIA Potsdam können natürliche und juristische Personen werden, welche die Satzung des Vereins anerkennen, einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen und  Aufnahmegebühr sowie den Mitgliedsbeitrag entrichten.

 

Die Mitglieder sind bereit, an der Lösung der Aufgaben der URANIA Potsdam in selbst gewählter Weise mitzuwirken. Die Aufnahme erfolgt mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung des Aufnahmeantrages vom Vorstand des Vereins. Die Einzelmitgliedschaft erlischt aufgrund des schriftlich erklärten Austrittes zum Ende des Geschäftsjahres, Ausschluss oder aufgrund Ablebens.

 

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Bei Verstößen gegen die Satzung kann die Mitgliedschaft aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beendet werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen die Entscheidung des Vorstandes innerhalb von 4 Wochen schriftlich die entgültige Entscheidung der folgenden Mitgliederversammlung anrufen. Mitglieder von Vereinen, zu denen Kooperationsvereinbarungen bestehen, können Veranstaltungen der URANIA Potsdam und Exkursionen zu bevorzugten

Bedingungen nutzen.

 

§ 8

 

Förderer des URANIA-Vereins "Wilhelm Foerster" können werden:

  • Bürger, wenn sie mit dem Satzungszweck des Vereins sympathisieren und einen Förderbeitrag einbringen;
  • Gesellschaften und Organisationen, die bei der Popularisierung der Wissenschaft mitwirken und in ihren Zielen nicht den Grundsätzen des Vereins widersprechen;
  • Unternehmen aller Eigentumsformen sowie Institutionen, die an der Tätigkeit des Vereins interessiert sind und sich verpflichten, ihn finanziell oder materiell zu fördern.
  • Förderer werden durch den Vorstand aufgenommen.

 

§ 9

 

Die Organe des Vereins sind:- die Mitgliederversammlung,- der Vorstand des Vereins, - die Revisoren des Vereins.

 

§ 10

 

1. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche Versammlungen werden vom Vorstand oder auf Forderung von mindestens 1/3 der Mitglieder einberufen. Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen spätestens 2 Wochen vor Termin schriftlich mit Tagesordnung einberufen werden.

 

2. Die Mitgliederversammlung

  • erörtert und beschließt die Hauptrichtungen der Tätigkeit des Vereins,
  • beschließt den Haushaltsplan,
  • wählt den Vorstand,
  • wählt die zwei Revisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen,
  • beschließt über Anträge der Mitglieder.

 

3. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienen Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Die Protokolle der Mitgliederversammlung sind von dem Vorsitzenden des Vereins und seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.

 

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4. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie weiteren Mitgliedern. Über die Anzahl entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand bestellt die Geschäftsführung. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Wiederwahl ist möglich. Durch eine 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung ist er jederzeit abwählbar. Der Vorstand und die Revisoren sind der Mitgliederversammlung des Vereins rechenschaftspflichtig.

 

§ 11

 

Die Revisoren kontrollieren die Geschäftsführung bei der ordnungsgemäßen Verwaltung der Vermögenswerte sowie der sonstigen Finanzmittel.

 

§ 12

 

Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren einen Wissenschaftlichen Beirat. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands zu unterstützen und insbesondere in inhaltlichen Fragen zu beraten. Er besteht aus mindestens vier Mitgliedern.

 

§ 13

 

1. Die rechtliche Vertretung des Vereins obliegt dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter zusammen; im übrigen gelten die §§ 28 ff. BGB.

 

2. Der Vorsitzende hat das Recht, dem Geschäftsführer Vertretungsvollmachten zu erteilen.

 

3. Eine Änderung der Satzung bedarf der Einberufung einer Mitgliederversammlung. Sie erfolgt, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder der Änderung zustimmen.

 

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§ 14

 

Die Auflösung des Vereins kann nur auf Beschluss einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. Ein Auflösungsbeschluss muss von 3/4 aller anwesenden Mitglieder gefasst werden. Die gleiche Mitgliederversammlung ernennt die Liquidatoren. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Universität Potsdam, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 29. April 1997

 

Eingetragen ins Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam VR 477 am 3. Juli 1998